Nach § 72a SGB VIII (Kinderschutzgesetz) müssen auch Ehrenamtliche, die Jugendliche betreuen, ein erweitertes Führungszeugnis beim Verein vorlegen. Die Vorschrift verfolgt das Ziel,
einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Welche Straftatbestände einen Ausschluss von der Jugendarbeit zur Folge haben entnehmen Sie der Auflistung unten (Straftatbestände)
Hier die wichtigsten Info's:
- Betroffen beim SV E/O sind alle Jugendtrainer und Betreuer, die regelmäßig eine Jugendgruppe betreuen. (Nicht Betroffen z.B. Eltern, die Kinder zum Spiel fahren.) Eine Liste mit Beispielen wer
betroffen ist, finden Sie weiter unten. Die Betroffenen werden vom Verein informiert, es muss keiner selbst tätig werden!
- Für Ehrenamtliche ist das Führungszeugnis kostenlos. Hierzu bedarf es einer Bestätigung über die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. (siehe unten: Bestätigung Ehrenamt)
- Das erweiterte Führungszeugnis wird auf der VG Nordendorf (Fr. Szimski) beantragt. Alternativ kann der Verein eine Sammelbestellung abgeben, auf der jeder Trainer seine
Zustimmung durch Unterschrift bestätigt.
- Das Führungszeugnis erhält jeder persönlich! Das Führungszeugnis (gilt 3 Monate) muss dann beim Vereinsvorstand vorgelegt werden. Alternativ kann auf der Gemeinde (Fr. Szimski)
eine Negativnachweis, gegen Vorlage des Führungszeugnisses, ausgestellt werden, welche dann dem Vereinsvorstand vorgelegt wird.
- Die Vorlage eines gültigen erweiterten Führungszeugnisses muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
- Für kurzfristig geleistete ehrenamtliche Arbeit, die einer Vorlage bedarf, kann eine Selbstverpflichtungserklärung ausreichend sein. (siehe unten:
Selbstverpflichtungserklärung)
- Wichtig: Der Verein speichert keine Daten, es wird lediglich vermerkt, wann das Führungszeugnis, bzw. die Negativbestätigung vorgelegt wurde und wann das Neue fällig
wird.
Hier geht's zum Landratsamt für detaillierte Informationen:
www.landkreis-augsburg.de/Service-Amt/Landratsamt/Jugend-Familie/ErweitertesFuehrungszeugnis
Überblick über Tätigkeiten, die einer Vorlage eines Führungszeugnisses bedürfen: